Dienstag, 2. Dezember 2014
Lohnsteuer-Nachschau - Der Staat erfindet neue Paragrafen zum Geld-Suchen
Bild: © bluedesign - Fotolia.com Im Sommer werden immer wunderliche Gesetze erlassen. Eines ist der § 42g Einkommensteuergesetz: die Erfindung einer Lohnsteuer-Nachschau. Sie ahmt jetzt die "Umsatzsteuer-Nachschau" nach und will bei Firmen unangekündigt kontrollieren, ob die Lohnsteuer richtig abgeführt wird. Die Lohnsteuerprüfung ist keine Außenprüfung. Die Schutzbestimmungen dafür gelten hier eben nicht, wie Prüfungsanordnung oder Schlussbesprechungen u.ä.
Am 16.10.2014 erschien der koordinierte Ländererlass vom Bundesministerium der Finanzen für das Gesetz, das bereits am 26.06.2013 verabschiedet wurde. Danach können Finanzämter bei den geringsten Verdachtsmomenten zur Lohnsteuer-Nachschau auch außerhalb der Geschäftszeiten erscheinen, wenn dort Arbeitnehmer anzutreffen sind. Das Durchsuchungsrecht ist mit jeder Art von Auskünften über die Lohnabrechnung verbunden, die Gesetzesverstöße vermuten lassen. Dazu zählen insbesondere Schwarzarbeit, Anwendung von richtigen Pauschalsteuern, Minijobs, die Feststellung, ob jemand selbständig oder Arbeitnehmer ist, die Nachprüfung der richtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale u.a. Gründe. Die gute Nachricht dabei ist: Das Gesetz findet keine Anwendung in Privathaushalten!
Dieser Beitrag wurde verfasst von Dipl.-Ing. oec. Gerhild Wichmann, Steuerberaterin (Steuerkanzlei Wichmann, Chemnitz, www.kanzlei-wichmann.de), veröffentlicht auf Bauprofessor.de
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