Mittwoch, 11. Januar 2012

Was nichts kostet, das taugt auch nichts « Kanzlei und Recht

Was nichts kostet, das taugt auch nichts « Kanzlei und Recht

Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen

AG HAMBURG-HARBURG vom 24.05.2011, 646 C 126/11 Ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat keinen Anspruch auf Er- satz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen. (Aus den Gründen: ...Die Klage ist unbegründet. Die verlangten Kos- ten in Höhe von 55,-- Euro für die Erstellung einer Reparaturbestä- tigung sind nicht erstattungsfähig, da sie nicht erforderlich wa- ren. Zwar hat die Beklagte einen Nachweis für die erfolgte Repara- tur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Weg erfolgen können. Auf diese Möglichkeit hätte die Bekl. auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind...). Fundstellen SP,2011 403

LAG Hessen bestätigt Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys im Urlaub | beck-aktuell

LAG Hessen bestätigt Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys im Urlaub | beck-aktuell

Dienstag, 3. Januar 2012

Kein Bagatellschaden bei Blechschäden

OLG BRANDENBURG vom 22.03.2011, 11 U 25/10 Ein Bagatellschaden liegt bei einem Blechschaden grds. nicht mehr vor. (Aus den Gründen: ...Der Käufer kann auch beim Kauf eines ge- brauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 I S.2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug kei- nen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen sind nur ganz geringfügige, äussere Lackschäden, nicht dagegen andere Blech- schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. Nach diesen Grundsätzen ist im Streitfall nicht von einem "Bagatellscha- den", sondern von einem Fahrzeugmangel auszugehen. Der Zeuge hat bekundet, die von ihm bei einer Fachwerkstatt eingeholte Kosten- schätzung habe ergeben, dass die Reparatur 3.000,-- Euro kosten werde...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV