Montag, 17. November 2014

Kann man die Bearbeitungsgebühr (Abschlussgebühren) auch aus dem Bauspardarlehen zurückfordern ?

Ich hatte ja bereits hier (im Blog und via Facebook) berichtet, über die BGH Entscheidung aus dem Mai 2014, wonach die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.

Dieses Urteil ist bares Geld wert! Der BGH hatte in 2 Revisionsverfahren (am 13. Mai 2014) entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren entsprechenden Vertragsklauseln nämlich für unwirksam.

Nun wurde ich angesprochen, ob auch die Abschlussgebühren von Bausparverträgen betroffen sind?

Nein. Die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen Abschlussgebühren hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2010 bereits ausdrücklich gebilligt (BGH, Urteil vom 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10). Wenn eine Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür Bearbeitungsgebühren oder sonstige laufzeitunabhängige Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahrscheinlich genauso erstatten, wie die anderen Banken auch; endgültig geklärt ist das aber noch nicht.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - mit Bausparkassen streiten wir uns auch | Zu Recht !! | 17. Nov 2014




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