Donnerstag, 6. November 2014

Bahnstreik - keine einstweilige Verfügung

Letzte Nacht gab es leider keine Einigung zwischen der Bahn und der GDL am Arbeitsgericht Frankfurt/M

Dabei sah es wohl zunächst nach einer Einigung aus. Diese scheiterte dann aber an der Forderung der GDL, dass im Vergleich die Tarifpluralität bei der Bahn zukünftig festgeschrieben sein sollte.

Die Verhandlungen scheiterten gegen 23 Uhr. 23:30 Uhr wurde der Antrag der Bahn auf Unterlassung des Streiks durch einstweilige Verfügung zurückgewiesen.

Die Bahn hat nun das Landesarbeitsgericht (hessische LAG) anrufen. Auch dort wird man voraussichtlich Überstunden schieben und womöglich schon heute dazu verhandeln.


Es bleibt spannend......




Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch | Zu Recht !! | 07. Nov 2014

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