Mittwoch, 11. Juni 2014

Verzögerungsrüge (im Zivilrecht)

Ich hab da gerade ein Verfahren, da setzt das Gericht der Gegenseite eine Frist zur Stellungnahme von 6 vollen Monaten und - offenbar wohlbedacht - meiner Mandantschaft ein weiteres halbes Jahr zur Replik (=also Antwort darauf).

Nun muss ich wohl auch mal die Verzögerungsrüge nach § 198 GVG stellen....

Bin mir daher recht sicher, dass wir uns (sehr viel früher) vergleichen.


RA Theumer | 11. Juni 2014 | www.theumer-mittag.de



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