Ist die Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. als Arbeitnehmer war man vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher. Auch wenn sich die Leute hierzulande kaum noch an Rechtsnormen aus DDR-Zeiten erinnern können, diese Mär scheint irgendwie (warum auch immer?) haften geblieben zu sein.
Dies war nach bundesdeutschem Recht jedenfalls niemals so und ist es auch heute nicht.
Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weit verbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. So einen Fall habe ich mal wieder auf dem Tisch und dachte, ich sollte mal gleich mit diesem Irrglauben ins Gericht gehen....
RA Theumer - www.theumer-mittag.de
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