Aus (gerade heute wieder) gegebenem Anlass, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Frist zur Klageerhebung 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beträgt.
Wer also heute eine Kündigung für das Arbeitsverhältnis z.B. zum 31. Aug erhält, dessen Klagefrist beginnt heute zu laufen und nicht erst am 31. August.
Außerdem noch ein Rat am Rande: Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) hilft bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht sehr. Denn grundsätzlich trägt jeder seine Kosten selber (für die 1. Instanz), selbst wenn man gewinnt. Und die RSV sollte auch schon bestehen, wenn man die Kündigung erhält. Wer nach Erhalt erst noch rasch zu seinem Versicherungsmakler rennt, kommt zu spät......
Schöne Pfingsten wünsche ich.
Frank Theumer
07. Juni 2014
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