Aus arbeitsrechtlicher Sicht: Überstunden entsprechen der Arbeit, die Beschäftigte über ihre individuell geltende Arbeitszeit hinaus leisten. Dagegen spricht man von Mehrarbeit, wenn Mitarbeiter die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschreiten. Beispielsweise gilt nach dem Arbeitszeitgesetz im Grundsatz die Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag – auch wenn Ausnahmen davon, etwa durch Tarifvertrag, möglich sind. Mehrarbeit und Überstunden können sich also überschneiden.
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Rechtsanwalt Frank Theumer | 29. Sep 2014 | Zu Recht !!
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