Donnerstag, 4. September 2014

Mindestlohn für die Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau

Ab dem 1.1.2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von € 8,50 in Kraft. Das Mindestlohngesetz sieht aber hier Ausnahmen vor, z.B. bei der Vereinbarung von tariflichen Mindestlöhnen, die dann Stufenweise angepasst werden.

Dieses "Schlupfloch" nutzen nun immer mehr Branchen, um so zum 1.1.2015 nicht den vollen Mindestlohn zahlen zu müssen.

Auch die Tarifparteien der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau haben nun sich auf einen Tarifvertrag nebst eigenen Mindestlohn geeinigt.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AGA) haben den Tarifvertrag angenommen.

Mindestlohn 1.1.2015 Ost West

€ 7,20 € 7,40



Mindestlohn 1.1.2016 Ost West

€ 7,90 € 8,00



Mindestlohn 1.1.2017 Ost West

€ 8,60 € 8,60



Mindestlohn 1.11.2017 Ost West

€ 9,10 € 9,10




Rechtsanwalt Frank Theumer | 04. Sep 2014 | Zu Recht !!



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