Freitag, 3. August 2012

BAG: Überstundenvergütung bei unzulässiger Mehrarbeitsklausel


BGB §§ 307 I 2, 612 I

Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es bei Diensten höherer Art nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Anstellungsvertrag eine unwirksame pauschale Abgeltung der Mehrarbeit regelt.
BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 (LAG Berlin-Brandenburg)

Mittwoch, 6. Juni 2012

Mithaftung des Rennradfahrers zu 50% nach Sturz im Kreisverkehr aufgrund einer Ölspur - Verstoss gegen Radwegbenutzungspflicht


OLG FRANKFURT AM MAIN vom 28.10.2011,24 U 34/11

Benutzt ein Radfahrer einen Radweg mit Benutzungspflicht nicht, und
stürzt er in einem Kreisverkehr wegen einer Ölspur, die ein Pkw un-
bemerkt verursacht hat, so trifft den Radfahrer ein Mitverschulden
i.H.v. 50%. (Aus den Gründen: ...An dem Unfallereignis vom
01.06.2009 trifft den Kläger ein Mitverschulden, § 9 StVG, welches
der Senat quotenmässig mit 50% veranschlagt. Nach den schon im ers-
ten Rechtszug vorgelegten Lichtbildern der Unfallstelle musste das
LG aber erkennen, dass neben der Strasse ein separater Radweg ver-
lief. Dieser Zustand wurde im Berufungsrechtszug durch eine bei der
zuständigen Polizeibehörde erhobene amtliche Auskunft gesichert.
Für den Radweg bestand für den Kl. nach § 2 IV S.2 StVO eine Benut-
zungspflicht, da er durch entsprechende Bezeichnung gekennzeichnet
war. Die Benutzungspflicht gilt auch für Rennräder. Ein Radfahrer,
der gleichwohl die Strasse nutzt, haftet mit. Das Mitverschulden
des Kl. wurde für das Unfallereignis auch ursächlich...).

Mittwoch, 9. Mai 2012

Der nicht angelegte Sicherheitsgurt | Rechtslupe

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Beweisantritte bei widersprüchlichem Parteivortrag | Rechtslupe

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Ärztlicher Behandlungsfehler: Vierjähriges Kind erhält hohe Schmerzensgeldzahlung

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Haftung eines 14-jährigen Radfahrers? » By urteilsticker » Klägerin, Radweg, Beklagten, Unfall, Verschulden, Fahrrad » Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht

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Sado-Maso ist mutwillig und führt zum Unterhaltsausschluss | beck-community

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Donnerstag, 5. April 2012

Kein Anspruch auf Nutzungsausfall bei ausschliesslich hobbymässigem Gebrauch eines Motorrads


BGH vom 13.12.2011,VI ZA 40/11

Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten
dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein An-
spruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren
in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung einge-
setzt wird. (Aus den Gründen: ...Nutzungsersatz kommt nur für einen
der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des
Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögens-
mässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. An-
ders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw
ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger
nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender
Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert dar-
stellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kl., der auch
über einen Pkw verfügt, ausser auf den Gesichtspunkt der Mobilität
auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei...).

Dienstag, 27. März 2012

Anforderungen an die Beweislast des Verbraucherkäufers hinsichtlich des Nachweises einer fehlgeschlagenen Nachbesserung

OLG SAARBRÜCKEN vom 25.10.2011, 4 U 540/10 Im Grundsatz trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass eine Nach- besserung des Verkäufers fehlgeschlagen ist. Die Beweisanforderungen für den Nachweis dürfen nicht überspannt werden. Der Beweis ist je- denfalls dann geführt, wenn der Fehler am gleichen Bauteil (hier: am Automatikgetriebe eines Pkw) auftritt, zwischen Nachbesserung und erneuter Fehlermeldung nur eine kurze Zeit verstrichen ist und der Verkäufer bei der Nachbesserung einen Weg eingeschlagen hat, der von der Reparaturmethode abweicht, die die einschlägigen Fachkreise vor- schlagen. (Aus den Gründen: ...Nach der neueren Rspr. des BGH genügt der Käufer seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung bereits, wenn nachgewiesen ist, dass das eigentliche Mangelsymptom weiter auftritt. Dies gilt dann, wenn das erneute Auftreten des Man- gelsymptoms nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer oder einen Dritten beruhen kann...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 96369). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV ASR,2012 HEFT 1 2 (LS)

LAG Hamm: Urlaubsansprüche langfristig erkrankter Arbeitnehmer verfallen spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres | beck-aktuell

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Mittwoch, 11. Januar 2012

Was nichts kostet, das taugt auch nichts « Kanzlei und Recht

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Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen

AG HAMBURG-HARBURG vom 24.05.2011, 646 C 126/11 Ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat keinen Anspruch auf Er- satz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen. (Aus den Gründen: ...Die Klage ist unbegründet. Die verlangten Kos- ten in Höhe von 55,-- Euro für die Erstellung einer Reparaturbestä- tigung sind nicht erstattungsfähig, da sie nicht erforderlich wa- ren. Zwar hat die Beklagte einen Nachweis für die erfolgte Repara- tur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Weg erfolgen können. Auf diese Möglichkeit hätte die Bekl. auch nicht hinweisen müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt sind...). Fundstellen SP,2011 403

LAG Hessen bestätigt Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys im Urlaub | beck-aktuell

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Dienstag, 3. Januar 2012

Kein Bagatellschaden bei Blechschäden

OLG BRANDENBURG vom 22.03.2011, 11 U 25/10 Ein Bagatellschaden liegt bei einem Blechschaden grds. nicht mehr vor. (Aus den Gründen: ...Der Käufer kann auch beim Kauf eines ge- brauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 I S.2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug kei- nen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen sind nur ganz geringfügige, äussere Lackschäden, nicht dagegen andere Blech- schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. Nach diesen Grundsätzen ist im Streitfall nicht von einem "Bagatellscha- den", sondern von einem Fahrzeugmangel auszugehen. Der Zeuge hat bekundet, die von ihm bei einer Fachwerkstatt eingeholte Kosten- schätzung habe ergeben, dass die Reparatur 3.000,-- Euro kosten werde...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV