Montag, 31. Dezember 2012
Montag, 10. Dezember 2012
Dienstag, 30. Oktober 2012
Sonntag, 21. Oktober 2012
Freitag, 19. Oktober 2012
Montag, 8. Oktober 2012
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Montag, 24. September 2012
Montag, 17. September 2012
Montag, 3. September 2012
Montag, 20. August 2012
Freitag, 17. August 2012
Donnerstag, 16. August 2012
Freitag, 3. August 2012
BAG: Überstundenvergütung bei unzulässiger Mehrarbeitsklausel
BGB §§ 307 I 2, 612 I
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es bei Diensten höherer Art nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Anstellungsvertrag eine unwirksame pauschale Abgeltung der Mehrarbeit regelt.
BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 (LAG Berlin-Brandenburg)
BAG, Urteil vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10 (LAG Berlin-Brandenburg)
Sonntag, 15. Juli 2012
Montag, 9. Juli 2012
Freitag, 29. Juni 2012
Dienstag, 26. Juni 2012
Freitag, 22. Juni 2012
Montag, 18. Juni 2012
Mittwoch, 6. Juni 2012
Mithaftung des Rennradfahrers zu 50% nach Sturz im Kreisverkehr aufgrund einer Ölspur - Verstoss gegen Radwegbenutzungspflicht
OLG FRANKFURT AM MAIN vom 28.10.2011, | 24 U 34/11 | ||
Benutzt ein Radfahrer einen Radweg mit Benutzungspflicht nicht, und stürzt er in einem Kreisverkehr wegen einer Ölspur, die ein Pkw un- bemerkt verursacht hat, so trifft den Radfahrer ein Mitverschulden i.H.v. 50%. (Aus den Gründen: ...An dem Unfallereignis vom 01.06.2009 trifft den Kläger ein Mitverschulden, § 9 StVG, welches der Senat quotenmässig mit 50% veranschlagt. Nach den schon im ers- ten Rechtszug vorgelegten Lichtbildern der Unfallstelle musste das LG aber erkennen, dass neben der Strasse ein separater Radweg ver- lief. Dieser Zustand wurde im Berufungsrechtszug durch eine bei der zuständigen Polizeibehörde erhobene amtliche Auskunft gesichert. Für den Radweg bestand für den Kl. nach § 2 IV S.2 StVO eine Benut- zungspflicht, da er durch entsprechende Bezeichnung gekennzeichnet war. Die Benutzungspflicht gilt auch für Rennräder. Ein Radfahrer, der gleichwohl die Strasse nutzt, haftet mit. Das Mitverschulden des Kl. wurde für das Unfallereignis auch ursächlich...). |
Donnerstag, 31. Mai 2012
Mittwoch, 9. Mai 2012
Montag, 7. Mai 2012
Donnerstag, 5. April 2012
Kein Anspruch auf Nutzungsausfall bei ausschliesslich hobbymässigem Gebrauch eines Motorrads
BGH vom 13.12.2011, | VI ZA 40/11 | ||
Stellt das Motorradfahren ein reines Hobby für den Geschädigten dar, ist eine vermögensrechtliche Bewertung - und damit ein An- spruch auf Nutzungsausfall - nicht möglich, da das Motorradfahren in diesem Fall nicht zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung einge- setzt wird. (Aus den Gründen: ...Nutzungsersatz kommt nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögens- mässig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. An- ders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert dar- stellt. Die Wertschätzung des Motorrades stützt der Kl., der auch über einen Pkw verfügt, ausser auf den Gesichtspunkt der Mobilität auch darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei...). |
Dienstag, 3. April 2012
Dienstag, 27. März 2012
Anforderungen an die Beweislast des Verbraucherkäufers hinsichtlich des Nachweises einer fehlgeschlagenen Nachbesserung
OLG SAARBRÜCKEN vom 25.10.2011, 4 U 540/10
Im Grundsatz trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass eine Nach-
besserung des Verkäufers fehlgeschlagen ist. Die Beweisanforderungen
für den Nachweis dürfen nicht überspannt werden. Der Beweis ist je-
denfalls dann geführt, wenn der Fehler am gleichen Bauteil (hier: am
Automatikgetriebe eines Pkw) auftritt, zwischen Nachbesserung und
erneuter Fehlermeldung nur eine kurze Zeit verstrichen ist und der
Verkäufer bei der Nachbesserung einen Weg eingeschlagen hat, der von
der Reparaturmethode abweicht, die die einschlägigen Fachkreise vor-
schlagen. (Aus den Gründen: ...Nach der neueren Rspr. des BGH genügt
der Käufer seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung
bereits, wenn nachgewiesen ist, dass das eigentliche Mangelsymptom
weiter auftritt. Dies gilt dann, wenn das erneute Auftreten des Man-
gelsymptoms nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache
nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer oder einen Dritten
beruhen kann...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 96369).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
ASR,2012 HEFT 1 2 (LS)
Montag, 26. März 2012
Donnerstag, 1. März 2012
Dienstag, 21. Februar 2012
Montag, 20. Februar 2012
Mittwoch, 15. Februar 2012
Dienstag, 14. Februar 2012
Freitag, 10. Februar 2012
Mittwoch, 8. Februar 2012
Dienstag, 7. Februar 2012
Montag, 30. Januar 2012
Donnerstag, 26. Januar 2012
Mittwoch, 11. Januar 2012
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen
AG HAMBURG-HARBURG vom 24.05.2011, 646 C 126/11
Ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat keinen Anspruch auf Er-
satz der Kosten einer Reparaturbestätigung eines Sachverständigen.
(Aus den Gründen: ...Die Klage ist unbegründet. Die verlangten Kos-
ten in Höhe von 55,-- Euro für die Erstellung einer Reparaturbestä-
tigung sind nicht erstattungsfähig, da sie nicht erforderlich wa-
ren. Zwar hat die Beklagte einen Nachweis für die erfolgte Repara-
tur verlangt, jedoch hätte dieser auch auf einfacherem Weg erfolgen
können. Auf diese Möglichkeit hätte die Bekl. auch nicht hinweisen
müssen, da entsprechende Beweismittel auch dem Laien bekannt
sind...).
Fundstellen
SP,2011 403
Dienstag, 10. Januar 2012
Montag, 9. Januar 2012
Mittwoch, 4. Januar 2012
Dienstag, 3. Januar 2012
Kein Bagatellschaden bei Blechschäden
OLG BRANDENBURG vom 22.03.2011, 11 U 25/10
Ein Bagatellschaden liegt bei einem Blechschaden grds. nicht mehr
vor. (Aus den Gründen: ...Der Käufer kann auch beim Kauf eines ge-
brauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen,
im Sinne des § 434 I S.2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug kei-
nen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden"
gekommen ist. "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen sind nur
ganz geringfügige, äussere Lackschäden, nicht dagegen andere Blech-
schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der
Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall
fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. Nach
diesen Grundsätzen ist im Streitfall nicht von einem "Bagatellscha-
den", sondern von einem Fahrzeugmangel auszugehen. Der Zeuge hat
bekundet, die von ihm bei einer Fachwerkstatt eingeholte Kosten-
schätzung habe ergeben, dass die Reparatur 3.000,-- Euro kosten
werde...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
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