Donnerstag, 18. Juni 2015

Schülerpraktikum – Praktikum – Mindestlohn?

Schülerpraktikanten das sind Jugendliche, die sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, jedoch im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung. Diese Kenntnisse sollen als Orientierungshilfe für einen späteren Beruf dienen. Das Schülerbetriebspraktikum ist ein Pflichtfach in den Klassen 9, 10 und/oder 11 allgemeinbildender Schulen und gilt damit versicherungsrechtlich als Schulveranstaltung. Das Schülerpraktikum dauert meist zwei bis drei Wochen.
Ein Schülerpraktikum ist damit eine Schulveranstaltung, wobei der Unterrichtsort in den Betrieb verlegt wird.

Fazit: Schüler, die ein Schülerpraktikum machen, erhalten keine Vergütung und bleiben während des Praktikums Schüler ihrer Schule. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auszubildende.



Rechtsanwältin Susanne Theumer | 18. Juni 2015 | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch. | Zu Recht !!




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