Nein - aber.....
Natürlich möchte auch jemand der arbeitslos ist, ab und an in den Urlaub fahren. Als Arbeitssuchender kann man dann (logischerweise) keine Vorstellungsgespräche wahrnehmen.
Zwar haben Arbeitslose keinen Anspruch auf Urlaub, denn dies sieht das Sozialgesetzbuch nicht vor. Man kann jedoch bei der Arbeitsagentur seine "Abwesenheit vom Wohnort" beantragen. Die Erlaubnis zur Abwesenheit kann für bis zu 3 Wochen erteilt werden, ohne dass der Arbeitslose seinen Anspruch auf ALG I verliert. (Antrag mindestens 1 Woche vorher stellen.) Die Erlaubnis wird nur dann versagt, wenn dadurch anstehende Vorstellungsgespräche nicht möglich wären oder wenn Weiterbildungsmaßnahmen laufen.
Rechtsanwalt Frank Theumer | 22. Juni 2015 | Ja - Sozialsachen machen wir auch. Mit dem Jobcenter streiten wir uns gern. | Zu Recht !!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen