Der Arbeitgeber einer Mandantin (sie arbeitet täglich 6 Stunden) will keine (bezahlten) Pausenzeiten zulassen.
Recht hat er: Der Anspruch auf (bezahlte) Pausenzeit besteht nach dem Arbeitszeitgesetz erst NACH 6 Stunden Arbeitszeit - in diesem Fall also gar keine .....
Erst bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden stehen Mitarbeitern mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei einer Arbeitszeit von unter sechs Stunden sieht der Gesetzgeber nicht die Notwendigkeit, Pausen einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt stehen Ihren Mitarbeitern 45 Minuten Pause zu.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen müssen aber nicht am Stück gewährt, sondern können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden am Stück tätig sind, eine Ruhepause einlegen müssen und der Arbeitgeber auf die Einhaltung achten sollten. Ignoriert er das, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Und noch ein Hinweis, diese Angaben des ArbZG sind nur Mindestanforderungen, die einzuhalten sind.....mehr geht natürlich.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch | Zu Recht !! | Ludwigsfelde Freitag, den 13. März 2015
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