Sonntag, 8. Februar 2015

Darf meine Tasche im Supermarkt kontrolliert werden?


In einigen Supermärkten verlangen die Angestellten regelmäßig einen Einblick in die Taschen der Kunden. Aber auch Hausdetektive begehren Einblick in die Taschen, wenn sie einen Diebstahl vermuten. Muss ich einer solchen Taschenkontrolle zustimmen oder darf ich sie verweigern?

Ist eine Taschenkontrolle zulässig?

Eine Taschenkontrolle ist jedenfalls dann rechtswidrig und damit unzulässig, wenn sie ohne einen konkreten Verdacht auf einen Diebstahl erfolgt. Denn die Durchsuchung von Taschen stellt in aller Regel einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden dar (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93). Darum ist auch eine Regelung, die zur Duldung einer Taschenkontrolle auffordert, unwirksam. Denn der Kunde wird durch sie unangemessen benachteiligt. Das Eigentumsrecht des Supermarktbetreibers muss in diesem Fall zurückstehen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.1996, Az. VIII ZR 221/95).
Lehnt ein Kunde die Durchsuchung ab, so darf nur die Polizei diese durchführen. Auf keinen Fall darf der Hausdetektiv Gewalt anwenden. Denn irrt er sich, kann der unschuldige Kunde, der eine Stunde lang festgehalten wurde, Schmerzensgeld verlangen (vgl. Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.11.1988, Az. 40 C 269/88).
Kann eine Verpflichtung durch Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung erfolgen?

Wie bereits erwähnt, ist eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung unwirksam, wenn sie eine Taschenkontrolle ohne konkreten Anfangsverdacht zulässt. Darüber hinaus sind strenge Anforderungen an die Bestimmtheit und Eindeutigkeit einer solchen Anordnung zu stellen. Eine Bestimmung, die um eine Abgabe der Tasche „höflich bittet“ ist daher unwirksam. Denn Empfehlungen oder Bitten haben regelmäßig keine rechtsgeschäftliche Bedeutung. Somit kann die Weigerung eines Kunden zur Taschenkontrolle nicht mit einem Hausverbot geahndet werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93).

Bearbeitungsstand: 20.02.2014




Quelle: refrago.de

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