Nach dem aktuellen Urteil des BGH ist für viele der Ausstieg aus Lebensversicherung und damit die Rückabwicklung möglich - Versicherungskunden können nach dem Widerruf die sofortige Prämienrückzahlung verlangen
Viele Lebensversicherungs-Kunden können sogar noch Vertragsablauf verlustfrei aus ihrer Lebensversicherung aussteigen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies nun möglich. Wer seine Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, kann unter Umständen wegen unwirksamer Verträge sofort seine Prämien ohne Abschläge zurückfordern.
Und dies gilt für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ebenso wie für Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung.
Lebensversicherungskunden sollten sich beraten lassen - und dabei Ihre Rechtsschutzversicherung bemühen, denn muss hier eingreifen. Der BGH hat nämlich ebenfalls erst kürzlich (Urteil vom 24. April 2013) entschieden, dass eine Rechtsschutzversicherung die von einem Versicherungskunden verlangte Deckungszusage nicht mit dem Vorvertragseinwand verweigern darf (Aktenzeichen: IV ZR 23/122).
Lassen Sie sich also beraten. Wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens.
Bei jedem Vertrag ist individuell prüfen, ob eine Widerruflichkeit vorliegt. Wenn dann der Widerruf aber ausgeübt wird, ist der Versicherungsvertrag ungültig und der Kunde kann die Rückzahlung der Prämien an sich verlangen. Dies ist natürlich deutlich vorteilhafter (für den Versicherungskunden) als nur der Erhalt des Rückkaufwertes.
Rechtsanwalt Frank Theumer
Kanzlei Zu Recht !!
Ludwigsfelde, den 14. Mai 2014
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