Dienstag, 14. März 2017

Lohnfortzahlung bei 2 verschiedenen Krankheiten (nacheinander)



Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach sechs Wochen erneut ein Attest vor, muss dieser erneut die sog. Lohnfortzahlung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer zwischendurch gar nicht arbeiten war. Voraussetzung ist dafür aber, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt, die in keinem Zusammenhang mit der vorherigen steht (zB Landesarbeitsgericht Köln Az.: 7 SA 454/12).



Mittwoch, 1. März 2017