Derzeit kann man aber nicht wegreden, dass für die
Banken der alte Spruch: "Borgen macht Sorgen" derzeit auf sie (besonders)
zutrifft. Fast wöchentlich ergehen Urteile, die es Darlehensnehmern gestattet, (gewinnbringend)
aus Darlehensverträgen auszusteigen.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht ein OLG-Urteil
kassiert, das einem ausstiegswilligen Darlehensnehmer (im Gegensatz zu den
meisten anderen OLG`s) eine Absage erteilt hatte. Das OLG hatte die Revision
nicht zugelassen und darin sah das BVerfG die Rechtsschutzgarantie verletzt. Wenn
nämlich ein Gericht einen Rechtssatz aufstellt, der sich nicht mit
Vergleichsentscheidungen deckt, sollte es zumindest den Zugang zur höheren
Instanz offenlassen (BVerfG, Beschluss v. 16.6.2016, 1 BvR 873/15).
Der Versuch allerdings, das Zaubermittel Widerruf
analog auf einen uralten Lebensversicherungsvertrag zu übertragen, um verzinste
Prämien-Rückzahlungen zu erhalten, klappte bisher
nicht (LG Magdeburg, Urteil v. 03.05.2016, 11 O 1624/15).
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