Donnerstag, 21. Juli 2016

Wer hat schon Mitleid mit den Banken?




Derzeit kann man aber nicht wegreden, dass für die Banken der alte Spruch: "Borgen macht Sorgen" derzeit auf sie (besonders) zutrifft. Fast wöchentlich ergehen Urteile, die es Darlehensnehmern gestattet, (gewinnbringend) aus Darlehensverträgen auszusteigen.

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht ein OLG-Urteil kassiert, das einem ausstiegswilligen Darlehensnehmer (im Gegensatz zu den meisten anderen OLG`s) eine Absage erteilt hatte. Das OLG hatte die Revision nicht zugelassen und darin sah das BVerfG die Rechtsschutzgarantie verletzt. Wenn nämlich ein Gericht einen Rechtssatz aufstellt, der sich nicht mit Vergleichsentscheidungen deckt, sollte es zumindest den Zugang zur höheren Instanz offenlassen (BVerfG, Beschluss v. 16.6.2016, 1 BvR 873/15).

Der Versuch allerdings, das Zaubermittel Widerruf analog auf einen uralten Lebensversicherungsvertrag zu übertragen, um verzinste Prämien-Rückzahlungen zu erhalten, klappte bisher nicht (LG Magdeburg, Urteil v. 03.05.2016, 11 O 1624/15).




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