Donnerstag, 10. September 2015

Der Urlaubsabgeltungsanspruch - oder wann muß der Arbeitgeber den (nicht genommenden) Urlaub bezahlen

Wenn ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet und noch ehe er seine Urlaubstage vollständig nehmen konnte, dann hat er einen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubsanspruches (also einen Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber).

Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht dadurch, dass sich automatisch – ohne Zutun des Arbeitnehmers – mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch – der ja nicht mehr erfüllbar ist – in einen Abgeltungsanspruch umwandet. Oft übersehen wird, dass der Arbeitnehmer, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte des Jahres ausscheidet einen Anspruch auf Abgeltung des vollen Jahresurlaubs hat (abzüglich der genommenen Urlaubstage). Dies übersehen in der Praxis häufig Arbeitgeber.

Dieser Anspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (BAG Urteil vom 11. Oktober 2010 – 9 AZN 418/10 und BAG und Urteil vom 9.8.2011 zum 9 AZR 352/10).


Rechtsanwalt F.Theumer | 10. Sep 2015 | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch.| Zu Recht !!








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