Natürlich gilt der neue Mindestlohn auch für Mini-Jober.
Da sich die €450,00-Grenze nicht verändert hat, sollte man genau darauf nun natürlich besonders achten. Wie bisher auch, ist es jedoch erlaubt, pro Jahr maximal 3 x diese Grenze aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu überschreiben.
Rechtsanwalt Frank Theumer | 23. April 2015 | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch. | Zu Recht !!
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