Dienstag, 7. Juni 2011

Alleinhaftung des erwachsenen Radlers auf dem Gehweg hinsichtlich der Kollision mit einem ausfahrenden Pkw

AG HANNOVER vom 29.03.2011, 562 C 13120/10

Ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrender erwachsener Radfah-
rer hat den durch den Zusammenstoss mit dem aus einer Hofeinfahrt
herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen, wenn den
Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. (Aus den Gründen: ...Die blosse
Betriebsgefahr des Pkw tritt in diesem Fall vollständig zurück.
Bürgersteige sind für Fussgänger und Fahrrad fahrende Kinder bis
zehn Jahren bestimmt, nicht aber für erwachsene Radfahrer. Selbst
wenn den Fahrzeugführer ein geringfügiges Mitverschulden wegen ei-
nes minimal überhöhten Ausfahrttempos oder einer um Sekundenbruch-
teile verzögerten Bremsreaktion träfe, würde dieses einschliesslich
der Betriebsgefahr des Kfz gegenüber dem Verursachungs- und Ver-
schuldensanteil des leichtsinnig handelnden Radfahrers zurücktre-
ten. Mithin erfolgte die Kollision zu einem Zeitpunkt, als sich der
Pkw noch soweit in der Einfahrt befand, dass er den Fussweg nach
links nicht einsehen konnte...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV

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