Ein negativer Schufa-Eintrag kann den Betroffenen das
Leben erheblich erschweren. Ein Kredit wird beispielsweise nicht bewilligt oder
Verträge können nicht geschlossen werden.
Vor allem, wenn ein (negativer) Schufa-Eintrag falsch
ist, weil z.B. veralte oder fehlerhafte Daten eingetragen sind oder (was gar
nicht so selten ist) eine Verwechslung vorliegt. Natürlich kann sich Verbraucher gegen solche Einträge
wehren und die Berichtigung bzw Löschung verlangen.
Die Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), erhebt die Daten nicht selbst Die Daten werden der Schufa u.a. von Banken,
Versicherungen, Handelsunternehmen, IT-Unternehmen, Handy-Provider oder
Inkasso-Büros übermittelt.
Die Schufa muss die erfaßten Daten nach dem Ablauf
verschiedener Fristen löschen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass die
alten Daten im Bestand bleiben. Jeder kann eine Eigenauskunft bei
der Schufa online einholen und kann die Berichtigung bzw. Löschung beantragen. Wenn man Fehler findet, sollte man sich nicht nur an die Schufa selbst, sondern auch an das Unternehmen oder
Kreditinstitut wenden, dass den fehlerhaften Eintrag verursacht hat. Wenn sich aber die Schufa bzw. deren Datensammler weigern, die Fehler zu korrigieren bzw. einfach nicht reagieren, spätestens dann sollte man jemdanden fragen, der sich damit auskennt.
Die Regelung
von Streitigkeiten mit der Schufa und auch mit Banken sind unser Alltagsgeschäft seit über 20 Jahren.
Termine für die Büros in Ludwigsfelde oder Großbeeren vereinbaren Sie bitte vorab unter
0 33 78) 87
00 30. Und Fragen nach den Kosten (gleich vorab) sind nicht nur willkommen, sondern ausdrücklich erwünscht.
Frank Theumer
(Rechtsanwalt sein 30. April 1996)