Sonntag, 22. November 2015

Kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Arbeitszeitkonto mit dem Gehalt verrechen?

...wenn man mal etwas weniger arbeitet (also bei flexiblen Arbeitszeitmodellen) bekommt man dennoch volles Geld, denn im nächsten Monat arbeitet man halt einfach etwas mehr.  Was aber, wenn der Mitarbeiter das Arbeitszeitkonto nicht wieder ausgleichen kann oder will.Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2014 verklagte ein Krankenpfleger seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung restlicher Vergütung sowie Urlaubsabgeltung für insgesamt 16 Tage – 12 Tage aus 2013 und 4 Tage aus 2014. Der Chef erwiderte jedoch, das Gehalt zu Recht gekürzt zu haben – er habe die Restvergütung schließlich mit den Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto des Krankenpflegers verrechnen dürfen. Gleiches gelte für die Verrechnung von Urlaubstagen mit Minusstunden, von denen der Krankenpfleger insgesamt 112 angesammelt hatte, weil er etwa früher Feierabend gemacht oder Pausen nicht in Abzug gebracht habe.


Es stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber die Minusstunden einfach mit Arbeitslohn bzw. dem Urlaubs(abgeltungs)anspruch des Angestellten verrechnen darf.  Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hält ein Verrechnen von Lohn mit Minusstunden nur dann für zulässig, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben, dass also ein Arbeitszeitkonto geführt wird, welches mit Minusstunden belastet werden kann. Der Arbeitgeber kann Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto mit dem Gehalt eines Angestellten also nur dann verrechnen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien gibt. (LAG Schleswig Holstein, Urteil v. 12.05.2015, Az.: 1 Sa 359 a/14)




Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer & Theumer - Rechtsanwälte | 22. Nov 2015 | Ja - Arbeitsrecht machen wir auch.| Zu Recht !!