In der Abfallwirtschaft gilt künftig ein höherer Mindestlohn. Das Bundesarbeitsministerium hat die entsprechende Mindestlohnverordnung verabschiedet.
Damit gilt nun ein (neuer) allgemeinverbindlicher Mindestlohn bundesweit für alle Mitarbeiter der Abfallwirtschaft i.H.v. € 8,86 Euro brutto pro Stunde, beginnend ab dem 1.10.2014
Das gilt für alle Arbeitnehmer in der
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und beim Winterdienst
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