Donnerstag, 2. Oktober 2014

Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

In der Abfallwirtschaft gilt künftig ein höherer Mindestlohn. Das Bundesarbeitsministerium hat die entsprechende Mindestlohnverordnung verabschiedet.

Damit gilt nun ein (neuer) allgemeinverbindlicher Mindestlohn bundesweit für alle Mitarbeiter der Abfallwirtschaft i.H.v. € 8,86 Euro brutto pro Stunde, beginnend ab dem 1.10.2014

Das gilt für alle Arbeitnehmer in der

Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und beim Winterdienst



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