Montag, 29. September 2014

Dem Anwalt einen Vogel zeigen....... das macht man ja auch nicht.

Ein kurzes Tippen auf die Schläfe hat eine Sachverständige ihre Vergütung gekostet. Für das LG Stuttgart bestand die Besorgnis der Befangenheit, weil sie im Prozess dem Klägeranwalt den Vogel gezeigt haben soll. Das OLG nickte diesen Beschluss nun ab.

Wer als Sachverständiger dafür sorgt, als möglicherweise befangen eingestuft zu werden, erhält für seine Tätigkeit auch keine Vergütung. So geschah es einer Sachverständigen in einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Es bestehe die Besorgnis der Befangenheit, weil sie dem Anwalt des Klägers einen "Vogel" gezeigt hat (OLG Stuttgart - Beschl. v. 30.07.2014, Az. 8 W 388/13).


Also - immer schön die Anälte mit (dem gleichen) Respekt behandeln (den man auch für sich selbst erwartet).



Rechtsanwalt Frank Theumer | Wir machen auch Zivilrecht | Zu Recht !!
29. Sep 2014

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