Wer als Sachverständiger dafür sorgt, als möglicherweise befangen eingestuft zu werden, erhält für seine Tätigkeit auch keine Vergütung. So geschah es einer Sachverständigen in einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Es bestehe die Besorgnis der Befangenheit, weil sie dem Anwalt des Klägers einen "Vogel" gezeigt hat (OLG Stuttgart - Beschl. v. 30.07.2014, Az. 8 W 388/13).
Also - immer schön die Anälte mit (dem gleichen) Respekt behandeln (den man auch für sich selbst erwartet).
Rechtsanwalt Frank Theumer | Wir machen auch Zivilrecht | Zu Recht !!
29. Sep 2014
