Dienstag, 3. Januar 2012
Kein Bagatellschaden bei Blechschäden
OLG BRANDENBURG vom 22.03.2011, 11 U 25/10
Ein Bagatellschaden liegt bei einem Blechschaden grds. nicht mehr
vor. (Aus den Gründen: ...Der Käufer kann auch beim Kauf eines ge-
brauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen,
im Sinne des § 434 I S.2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug kei-
nen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden"
gekommen ist. "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen sind nur
ganz geringfügige, äussere Lackschäden, nicht dagegen andere Blech-
schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der
Reparaturaufwand nur gering war, ob das Fahrzeug nach dem Unfall
fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. Nach
diesen Grundsätzen ist im Streitfall nicht von einem "Bagatellscha-
den", sondern von einem Fahrzeugmangel auszugehen. Der Zeuge hat
bekundet, die von ihm bei einer Fachwerkstatt eingeholte Kosten-
schätzung habe ergeben, dass die Reparatur 3.000,-- Euro kosten
werde...).
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